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   BAG, 30.09.1976 - 2 AZR 402/75   

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https://dejure.org/1976,190
BAG, 30.09.1976 - 2 AZR 402/75 (https://dejure.org/1976,190)
BAG, Entscheidung vom 30.09.1976 - 2 AZR 402/75 (https://dejure.org/1976,190)
BAG, Entscheidung vom 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 (https://dejure.org/1976,190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorausschau - Auflösungsantrag - Erwartung der weiteren Zusammenarbeit - Schlüssigkeit des Auflösungsantrags - Darlegungspflicht - Berücksichtigung offenkundiger nicht dargelegter Tatsachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 28, 196
  • NJW 1977, 695
  • DB 1977, 358
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 29.03.1960 - 3 AZR 568/58

    Kündigung - Auflösungsantrag - Bemessung der Abfindung

    Auszug aus BAG, 30.09.1976 - 2 AZR 402/75
    Als derartige Gründe können zwar auch Gründe geeignet sein, die die Kündigung selbst nicht rechtfertigen (BAG 9, 131 Ci33 f.J = AP Nr. 7 zu § 7 KSchG).

    Die Voraussetzungen, die für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag des Arbeitgebers vorliegen müssen, sind auf diese Weise erheblich verschärft worden (vgl. Hueck, aaO, Vorbem. 1 vor § 9; BAG 9, 131 = AP Nr. 7 zu § 7 KSchG).

  • BAG, 27.07.1961 - 2 AZR 255/60

    Chefarzt als Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 30.09.1976 - 2 AZR 402/75
    Bei der nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG anzustellenden Vorausschau (Prognose) kommt es nämlich nicht wie bei der Beurteilung der Sozialwidrigkeit einer Kündigung auf den Zeitpunkt der Kündigung an, sondern im Zeitpunkt der Entscheidung über den Auflösungsantrag ist zu fragen, ob in Zukunft eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zu erwarten ist (BAG 11, 225 [235 f 3 = AP Nr. 24- zu § 611 BGB Ärzte-Gehaltsansprüche [unter VII der Gründe]; Hueck, KSchG, 9- Aufl., § 9 Anm. 2o).
  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Das Kündigungsschutzgesetz ist vorrangig ein Bestandsschutz- und kein Abfindungsgesetz (Senat 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196; zuletzt 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52).

    Soweit sie pauschal anführt, das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien sei unwiederbringlich zerstört, genügt dieser pauschale Vortrag nicht, eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG zu rechtfertigen (BAG 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196; 14. Mai 1987 - 2 AZR 294/86 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 18 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 20; 14. Januar 1993 - 2 AZR 399/91 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 30 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 39).

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

    Ihr Vortrag zum Kündigungsgrund, weshalb das Vertrauensverhältnis aus ihrer Sicht zerstört sei, muss auch bei der Prüfung der Auflösung Berücksichtigung finden (vgl. Senat 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196; BAG 21. Januar 1981 - 7 AZR 1133/78 -).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Das Kündigungsschutzgesetz ist vorrangig ein Bestandsschutz- und kein Abfindungsgesetz (Senat 30. September 1976 - 2 AZR 402/75 - BAGE 28, 196; zuletzt 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 52).
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